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   OLG Saarbrücken, 27.02.2004 - Ss (B) 3/04 (12/4), Ss (B) 3/04 (12/04)   

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https://dejure.org/2004,27993
OLG Saarbrücken, 27.02.2004 - Ss (B) 3/04 (12/4), Ss (B) 3/04 (12/04) (https://dejure.org/2004,27993)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.02.2004 - Ss (B) 3/04 (12/4), Ss (B) 3/04 (12/04) (https://dejure.org/2004,27993)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. Februar 2004 - Ss (B) 3/04 (12/4), Ss (B) 3/04 (12/04) (https://dejure.org/2004,27993)
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    OWiG § 19 § 66 Abs. 1 Nr. 3
    Wirksamkeit eines Bußgeldbescheides bei fehlender Angabe einzelner Tatzeiten; Ahndung des Fütterns von Tauben

Papierfundstellen

  • VRS 106, 389
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 22.02.2007 - 2 Ss OWi 836/06

    Taubenfütterungsverbot mit Staatsziel Tierschutz vereinbar

    Die Frage der Rechtmäßigkeit eines Taubenfütterungsverbots nach Inkrafttreten der Novellierung des Art. 20 a GG, wonach der Tierschutz ein Staatsziel ist (vgl. erläuternd BT/Dr. 14/8860, S. 1 und 3), ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung ebenfalls bereits hinreichend geklärt (vgl. hierzu insbesondere VGH Mannheim, NVwZ-RR 2006, 398 ff.; BayVerfGH NuR 2005, 388 f.; OLG Saarbrücken VRS 106, 389, 392; ).
  • OLG Koblenz, 02.05.2012 - 2 SsBs 114/11

    Kommunen können Fütterungsverbot von Tauben und Wasservögel anordnen - Verstoß

    Dass auch nach Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz die Gemeinden befugt sind, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Rahmen der geltenden Ermächtigungsgrundlagen entsprechende Gefahrenabwehrverordnungen zu erlassen, die auch ein Taubenfütterungsverbot zum Inhalt haben, ist überdies inzwischen hinreichend geklärt (VGH BW, a.a.O.; BayVerfGH NuR 2005, 388 f.; OLG Saarbrücken VRS 106, 389, 392, OLG Hamm a.a.O.; VG Düsseldorf, Urteil v. 04.05.2011, Az. 18 K 1622/11, - Juris - VG Arnsbach, Urteil v. 14.07.2011, Az. AN 5 K 10.01853 - juris -).
  • OLG Koblenz, 02.11.2012 - 1 SsBs 105/12

    Kommunen können Fütterungsverbot von Tauben und Wasservögel anordnen - Verstoß

    Dass auch nach Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz die Gemeinden befugt sind, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Rahmen der geltenden Ermächtigungsgrundlagen entsprechende Gefahrenabwehrverordnungen zu erlassen, die auch ein Taubenfütterungsverbot zum Inhalt haben, ist überdies inzwischen hinreichend geklärt (VGH BW, a.a.O.; BayVerfGH NuR 2005, 388 f.; OLG Saarbrücken VRS 106, 389, 392, OLG Hamm a.a.O.; VG Düsseldorf, Urteil v. 04.05.2011, Az. 18 K 1622/11, - Juris - VG Arnsbach, Urteil v. 14.07.2011, Az. AN 5 K 10.01853 - juris -).
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